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AGB
 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


Für alle Vertragsabschlüsse gelten die nachstehenden allgemeinen Bedingungen.

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung, bei Hingabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung. Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung gelieferter Waren seine Zahlung einstellt, hat der Verkäufer die im §46 der Konkursordnung angeführten Rechte auf Aussonderung bzw. Abtretung des Rechtes auf die Gegenleistung.


Alle Wechsel und Schecks werden zahlungshalber angenommen. Der Käufer ist zur Verfügung über die Ware nur im Wege des Verkaufs in ordnungsmäßigem Geschäftsgang gegen angemessene Gegenleistung berechtigt. Die Forderung aus dem Weiterverkauf geht mit ihrer Entstehung auf den Verkäufer bis zu dessen voller Befriedigung über. Erfüllungsort für Zahlung und Gerichtsstand ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitobjekts ist Lübeck.

Verkaufsbedingungen
 

Getreide:                        Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel

Futtermittel:                    Hamburger Futtermittelschlussschein

Mühlenprodukte:            Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Mühlenprodukte, neueste Fassung.

 

Für alle übrigen Geschäfte gelten die Einheitsbedingungen des deutschen Getreidehandels, neueste Fassung.
Unsere Haftung erstreckt sich höchstens bis zum Rechnungsbetrag.
Evtl. Beanstandung der Rechnung hat unverzüglich nach Empfang zu erfolgen.

Zahlungsbedingungen
 

Netto Kasse innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Bei späterer Zahlung berechnen wir Zinsen in banküblicher Weise.

 

Stand: Juli 2017

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